Forsetzung: Neue Corona-Regeln für den Vereinssport in NRW – „2G+“ bei Nutzung der Tennishalle
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Tennisfreundinnen und Tennisfreunde!
Melanie Bense, die Geschäftsführerin der Tennishalle, weist darauf hin, dass ab Donnerstag, 13.01.2022, neue verschärfte Corona-Regeln in NRW gelten. Dies bedeutet konkret für die Nutzung unserer Tennishalle:
Das Betreten der Halle ist nur möglich für Geimpfte oder Genesene mit
► einem bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests
oder
► einem maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test, der von einem anerkannten Labor bescheinigt wurde.
► Einfacher wird es jetzt für alle, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen können und die zwei Mal geimpft und genesen sind!
In diesen Fällen ist kein Test nötig. Erforderlich ist eine Vorab-Information an Melanie Bense (WhatsApp +49 179 106 51 93) mit dem Nachweis der Auffrischungsimpfung und der Angabe des Spieltermins (Tag und Uhrzeit).
► Regelung für Kinder: Sie gelten in NRW während der Schulzeit als getestet und müssen keinen zusätzlichen Testnachweis erbringen.
Berechtigt zur Überprüfung sind die Geschäftsführerin der Tennishalle sowie die Vorstandsmitglieder der Tennisvereine TC Mannesmann und BW Mannesmann. Die Trainer werden die erforderlichen Unterlagen aller Mitglieder der bei ihnen gebuchten Abonnements kontrollieren.
„Die teilweise erleichterten Zugangsmöglichkeiten zur Tennishalle machen nun auch wieder die Nutzung des Buchungssystems ‚Eversports‘ für individuelle Einzel-Termine möglich“, erläuterte Melanie Bense. Dies ist allerdings nur möglich, wenn zuvor die entsprechenden Nachweise an die Hallen-Geschäftsführerin gesandt werden (WhatsApp +49 179 106 51 93).
Bei Nichteinhaltung droht bspw. die ersatzlose Kündigung des Abos sowie Übernahme von Ordnungsstrafen!
Bei Fragen bitte Melanie Bense direkt kontaktieren.
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