Die so genannte 7-Tage-Inzidenz in Düsseldorf und auch landesweit in NRW ist weiter rückläufig. Da sie ausreichend und deutlich unter 35 liegt, gelten ab Freitag, 11.06.2021, laut Tennisverband Niederrhein, folgende erfreuliche Lockerungen für den Tennissport und das Vereinsleben.
Sportbetrieb:
Draußen: Einzel, Doppel im Spiel, Wettkampf- und Trainingsbetrieb ohne Begrenzung
Drinnen: Gleiche Regelung, da NRW-Inzidenz stabil unter 35 liegt und somit die landesweite Inzidenzstufe 1 gilt. Negativtestnachweis (alternativ GeGe-Nachweis) entfällt.
Zuschauer:
Draußen: Bis 100 Zuschauer mit einfacher Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr. aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert) und Mindestabstand. Darüber hinaus gehende Regelungen bei höheren Zuschauerzahlen sowie in Innenbereichen hier nicht dargestellt.
Gemeinschaftsräume, Duschen und Umkleiden:
Geöffnet unter Beachtung von Mindestabstand und Hygienevorschriften. In Absprache mit unserem Corona-Beauftragten, Dr. Andreas Bortsch, dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig in diesen Räumen aufhalten.
Vereinsgastronomie:
Außengastronomie – Besuch ohne Negativtestnachweis.
Innengastronomie ebenfalls geöffnet.
Zu beachten: Zuweisung fester Sitz- oder Stehplätze, einfache Rückverfolgbarkeit, Mindestabstand und Einhaltung der sonstigen Hygienevorschriften.
Da die NRW-Inzidenz stabil unter 35 liegt und somit die landesweite Inzidenzstufe 1 gilt, entfällt für die Innengastronomie der Negativtestnachweis (alternativ GeGe-Nachweis).
Einverständniserklärung:
Zwingend vorgeschrieben ist weiterhin die Erfassung von Personenkontaktdaten beim Betreten der Clubanlage. Die Daten werden im Einvernehmen mit der Corona-Schutzverordnung NRW erhoben und dienen im Fall einer Corona-Infektion der Kontaktverfolgung und dem Aufspüren von Infektionsketten. Die Unterlagen werden unaufgefordert nach 4 Wochen vernichtet.
Die Formulare liegen vor Ort bereit sowie hier zum Download – der Aufenthalt auf der Clubanlage ist nur bei erteiltem Einverständnis möglich!
Zum Schluss noch eine herzliche Bitte des Vorstands. Bei aller Freude über die nunmehr wieder deutlich besseren Möglichkeiten unseren Tennissport ausüben zu können, sollten wir alle nicht außer Acht lassen, dass unsere Anlage mitten in einem Wohngebiet liegt. Nehmen Sie also bitte Rücksicht und vermeiden unnötigen Lärm. Dies gilt natürlich insbesondere ab 22 Uhr, mit Beginn der gesetzlich geschützten Nachtruhe.
Die Respektierung dieser Bitte sollte in unserer aller Sinne sein!
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